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   BVerwG, 09.03.2021 - 2 B 6.21   

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https://dejure.org/2021,8191
BVerwG, 09.03.2021 - 2 B 6.21 (https://dejure.org/2021,8191)
BVerwG, Entscheidung vom 09.03.2021 - 2 B 6.21 (https://dejure.org/2021,8191)
BVerwG, Entscheidung vom 09. März 2021 - 2 B 6.21 (https://dejure.org/2021,8191)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2021 - 2 B 6.21
    aa) Dies ist schon deshalb der Fall, weil das Bundesverwaltungsgericht die der in Bezug genommenen Entscheidung zugrundeliegende Rechtsprechung zu einer "Regeleinstufung" von Zugriffsdelikten zu Lasten des Dienstherrn oder einem diesem gleichstellten Delikt - wie dem hier gegebenen Kollegendiebstahl - später ausdrücklich aufgegeben hat (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 - BVerwGE 154, 10 Rn. 19 ).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2021 - 2 B 6.21
    Die hiergegen gerichtete, allein auf den Zulassungsgrund der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO i.V.m. § 73 HDG) gestützte Beschwerde des Beklagten ist als unzulässig zu verwerfen, weil sie den Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes gemäß § 132 Abs. 2, § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO i.V.m. § 73 HDG nicht genügt (vgl. zu diesen Anforderungen zusammenfassend BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f.).
  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot;

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2021 - 2 B 6.21
    a) Die Beschwerde rügt im Wesentlichen eine Abweichung des Berufungsurteils von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 63.11 - BVerwGE 147, 229), wonach der disziplinare Orientierungsrahmen in den Fällen des sog. Kollegendiebstahls aufgrund einer Regeleinstufung bis zur Höchstmaßnahme reiche, wenn der entwendete Gesamtbetrag die Schwelle der Geringwertigkeit deutlich überschreite (ebenda Rn. 15), und dass - bei Verneinung dieser Grenze und ausgehend von einer Zurückstufung als Richtschnur für die Maßnahmebemessung - die Höchstmaßnahme nur in Betracht komme, wenn sich aus dem Persönlichkeitsbild oder aus dem Umfang des Vertrauensverlustes (§ 13 Abs. 1 Satz 3 und 4 BDG, entspricht § 16 Abs. 1 Satz 3 und 4 HDG) zusätzliche belastende Umstände ergeben.
  • BVerwG, 06.05.2014 - 2 B 90.13

    Berücksichtigung als ruhegehaltfähige Dienstzeit; vorgeschriebene Ausbildung;

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2021 - 2 B 6.21
    Auf eine aufgegebene oder überholte Rechtsprechung, an der das Bundesverwaltungsgericht nicht mehr festhält, kann eine Divergenz nicht gestützt werden (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 6. Mai 2014 - 2 B 90.13 - Buchholz 239.1 § 12 BeamtVG Nr. 22 Rn. 15, vom 7. Dezember 2015 - 2 B 79.14 - Buchholz 239.1 § 4 BeamtVG Nr. 3 Rn. 13 und vom 29. Juni 2017 - 2 B 77.16 - Buchholz 240 § 47 BBesG Nr. 18 Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.12.2015 - 2 B 79.14

    Eintritt des Versorgungsfalls; Versetzung in den Ruhestand; Beginn des

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2021 - 2 B 6.21
    Auf eine aufgegebene oder überholte Rechtsprechung, an der das Bundesverwaltungsgericht nicht mehr festhält, kann eine Divergenz nicht gestützt werden (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 6. Mai 2014 - 2 B 90.13 - Buchholz 239.1 § 12 BeamtVG Nr. 22 Rn. 15, vom 7. Dezember 2015 - 2 B 79.14 - Buchholz 239.1 § 4 BeamtVG Nr. 3 Rn. 13 und vom 29. Juni 2017 - 2 B 77.16 - Buchholz 240 § 47 BBesG Nr. 18 Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.06.2016 - 2 B 24.15

    Disziplinarrechtlicher Milderungsgrund bei Verletzung des Postgeheimnisses

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2021 - 2 B 6.21
    Dass die Beschwerde dies anders bewertet, betrifft die Ebene der tatrichterlichen Würdigung im konkreten Einzelfall, begründet aber keine Divergenz in Rechtssätzen und kann daher nicht zum Erfolg einer darauf gestützten Nichtzulassungsbeschwerde führen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 2016 - 2 B 24.15 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 37 Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.06.2017 - 2 B 77.16

    Zum Geltungsanspruch von § 19 Abs. 1 EZulV

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2021 - 2 B 6.21
    Auf eine aufgegebene oder überholte Rechtsprechung, an der das Bundesverwaltungsgericht nicht mehr festhält, kann eine Divergenz nicht gestützt werden (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 6. Mai 2014 - 2 B 90.13 - Buchholz 239.1 § 12 BeamtVG Nr. 22 Rn. 15, vom 7. Dezember 2015 - 2 B 79.14 - Buchholz 239.1 § 4 BeamtVG Nr. 3 Rn. 13 und vom 29. Juni 2017 - 2 B 77.16 - Buchholz 240 § 47 BBesG Nr. 18 Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.03.2021 - 2 B 76.20

    Dienstherr als Kläger im Disziplinarklageverfahren

    Eine Abweichung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt nicht vor, wenn das Berufungsgericht einer Rechtsansicht nicht gefolgt ist, die das Bundesverwaltungsgericht zwar in der Vergangenheit vertreten hat, die aber der seit dieser Entscheidung langjährig geübten gerichtlichen Praxis widerspricht (BVerwG, Beschlüsse vom 5. Mai 1999 - 4 B 35.99 - NVwZ 2000, 65 , vom 6. Mai 2014 - 2 B 90.13 - Buchholz 239.1 § 12 BeamtVG Nr. 22 Rn. 14 f. und vom 9. März 2021 - 2 B 6.21 - Rn. 6 m.w.N.).
  • OVG Bremen, 10.01.2023 - 1 LA 420/21

    Insolvenzverwalter als nicht Betroffener i.S.v. Art 15 Abs 1 DS- GVO hinsichtlich

    Auf eine aufgegebene Rechtsprechung kann eine Divergenz nicht gestützt werden (BVerwG, Beschl. v. 09.03.2021 - 2 B 6.21, juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.03.2022 - 15 ZB 22.267

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus wegen fehlender

    Eine lediglich fehlerhafte Rechtsanwendung im Einzelfall oder eine Ergebnisdivergenz vermögen eine Divergenzrüge aber nicht zu begründen (vgl. BVerwG, B.v. 9.3.2021 - 2 B 6.21 - juris Rn. 7; B.v. 6.4.2016 - 1 B 22.16 - juris Rn. 7).
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